Chemische und mikrobiologische Probenahmen
Dipl.-Ing. (FH) Albert Hofmann  /  B. Eng. Florian Hibsch


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Boden und Bauschutt
 
Probenahme nach LAGA PN98



Fällt  Erdaushub oder "Bauschutt" an und soll dieser an anderer Stelle verwertet oder entsorgt werden, ist in der Regel eine Beprobung und Untersuchung (Analytik) der Haufwerke erforderlich.

Hier beschreibt die LAGA PN 98 das Vorgehen für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung und Beseitigung von Abfällen und die LAGA M 20 die Verwertung.

Für die Probenahme ist die entsprechende Sachkunde (Qualifikation) erforderlich, denn Fehler können hohe Folgekosten nach sich ziehen.
Für die Erstellung des Probenahmeplans ist die sogenannte Fachkunde erforderlich, welche durch ein entsprechendes Studium oder durch langjährige Erfahrung erworben wird.

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Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko und hat den Aushub im Zuge seiner Planungen auch auf Umweltbelastungen zu untersuchen (VOB Teil A bzw. ATV DIN 18300).

Einstufung und Richtwerte in Bayern (LAGA und DepV, Ergänzungen des LfU)

Für einige Parameter gibt es in der DepV (Deponie-Verordnung) keine Zuordnungswerte. Diese werden durch die Bundesländer ergänzt und sind zu berücksichtigen.

In Bayern
betrifft dies die Parameter:

im Feststoff
  • PAK
  • PCB
  • BTEX
  • LHKW
  • KW
  • DDT
  • PCP
  • PCDD / PCDF

und im Eluat
  •  Thallium
  •  Herbizide (Glyphosat, AMPA, Einzelsubstanzen und die Summe der Herbizide und Abbauprodukte ohne Glyphosat und AMPA
  •  Chrom(VI)


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  • Anfahrt / Zustieg (z.B. DAV)
  • Probenahme
  • Laboruntersuchung
  • Ergebnisübermittlung



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