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Boden und Bauschutt
Probenahme
nach LAGA PN98
Fällt
Erdaushub oder "Bauschutt" an und soll dieser an anderer Stelle
verwertet oder entsorgt werden, ist in der Regel eine Beprobung und
Untersuchung (Analytik) der Haufwerke erforderlich.
Hier beschreibt die LAGA PN 98 das Vorgehen für Untersuchungen im
Zusammenhang mit der Verwertung und Beseitigung von Abfällen und die
LAGA M 20 die Verwertung.
Für die Probenahme ist die entsprechende Sachkunde (Qualifikation)
erforderlich, denn Fehler können hohe Folgekosten nach sich ziehen.
Für die Erstellung des
Probenahmeplans ist die
sogenannte Fachkunde erforderlich, welche durch ein entsprechendes
Studium oder durch langjährige Erfahrung erworben wird.
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Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko und hat den Aushub im Zuge seiner
Planungen auch auf Umweltbelastungen zu untersuchen (VOB Teil A bzw.
ATV DIN 18300).
Einstufung und Richtwerte in Bayern (LAGA und DepV, Ergänzungen des LfU)
Für einige Parameter gibt es in der DepV (Deponie-Verordnung) keine
Zuordnungswerte. Diese werden durch die Bundesländer ergänzt und sind
zu berücksichtigen.
In Bayern betrifft dies
die Parameter:
im Feststoff
- PAK
- PCB
- BTEX
- LHKW
- KW
- DDT
- PCP
- PCDD / PCDF
und im Eluat
- Thallium
- Herbizide (Glyphosat,
AMPA, Einzelsubstanzen und die Summe der Herbizide und Abbauprodukte
ohne Glyphosat und AMPA
- Chrom(VI)
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Albert Hofmann
Hochgernweg 81
83246 Unterwössen
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Leistungen:
- Anfahrt / Zustieg (z.B. DAV)
- Probenahme
- Laboruntersuchung
- Ergebnisübermittlung
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Haufwerk
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Haufwerk
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